AGB für die Vermittlung von Leistungen
Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und der SIAB Capital UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend SIAB genannt -.Diese AGB werden Bestandteil des mit der SIAB als Vermittler von Bauaufträgen und ggf. sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.
1. Gegenstand der Vermittlung
1.1. Die SIAB vermittelt Bauaufträge und ggf. sonstige Leistungen.
1.2. Die SIAB erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somitausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Die SIABund den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
1.3. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichenLeistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1. Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragt der Kunde dieSIAB (in seinem Namen) mit dem Abschluss eines verbindlichen Leistungsvertrages mit dem Leistungsträger (z.B. Bauherrenkontakten, Ingenieurleistungen, Bauaufgaben sowie Objekten, Projekten und Grundstücken. etc.) unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen.
2.2. Die Buchung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Leistungsverträge kommen mit der Annahme durch den Leistungsträger (Bauherrenkontakten, Ingenieure, …) zustande. Über die Annahme wird der Kunde/ Auftraggeber unverzüglich vom Leistungsträger durch Zusendung einer Reservierungsbestätigung o. Angebotsannahme informiert .
2.4. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.
3. Zahlung und Abwicklung
3.1. Das gesamte, vom Auftraggeber/Kunden gemäß dem von der SIAB vermittelten
und zwischen diesem und dem Leistungsträger zustande gekommenen
Leistungsvertrag, zu zahlende Entgelt ist direkt an die SIAB auf angegebenes Konto
zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes ist durch Vorlegung der in Rechnung
gestellten Abschlagszahlung bei dem vermittelten Dritten zu belegen.
4. Rücktritt / Stornierung
4.1. Bei Rücktritt (bzw. Stornierung oder Minderung des Leistungsumfangs) ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger maßgeblich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsanbieter ist der Auftraggeber beweispflichtig.
4.2. Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers. Treten Sie bei Bauauftragsvermittlungen zurück oder nehmen den Auftrag nicht wahr, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen und die SIAB ein Entgelt für seine Vermittlungsleistung verlangen.
5. Gewährleistung/ Haftung
5.1. Die SIAB ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die
ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich
für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die
SIAB haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
5.2. Sämtliche sich aus dem Bauvermittlungsvertrag ergebenden Ansprüche und
Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem
Auftraggeber/Kunden und der von diesem gebuchten Bauherren und/oder
Leistungsträger.
5.3. Die Haftung der SIAB beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Bauherren oder Leistungsträger zu richten.
6. Salvatorische Klausel
6.1. Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
7. Gerichtsstand
7.1. Klagen gegen die SIAB sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen der SIAB gegen den Auftraggeber/Kunden ist der Sitz der SIAB maßgebend.
8. Sonstiges
8.1. Die SIAB ist berechtigt, alle zur Durchführung der Vermittlung notwendigen Informationen und Daten zu speichern und weiterzuverarbeiten. Diesbezüglich ist der Auftraggeber verpflichtet, die Daten und Informationen richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
SIAB Capital UG (haftungsbeschränkt)
Grolmanstr. 48
10623 Berlin
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